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Lizenzbestimmungen
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Die GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU
FDL) erlaubt es, Daten aus Stormhestar für private Zwecke anderswo zu verwenden.
Dabei sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL
zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jedes
einzelne Pferd, Prüfung, Kontakt, Anmerkung (also
nicht Stormhestar als Ganzes).
Dieses Recht gilt NICHT für das hinterlegte Bildmaterial.
Die Rechte an den jeweiligen Bildern obliegen allein dem Urheber.
Permission is granted to copy, distribute and/or
modify this document under the terms of the GNU Free
Documentation License, Version 1.2 or any later version
published by the Free Software Foundation; with no Invariant
Sections, with no Front-Cover Texts, and with no Back-Cover
Texts. A copy of the license is included in the section
entitled "GNU Free Documentation License".
Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt
und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen
wurde und nicht für ein Projekt wie Stormhestar, ist unter
Umständen ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die
folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und
nicht rechtswirksam anzusehen.
Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut der GNU FDL. Bitte
beachten Sie, dass die Einhaltung der GNU FDL Sie nicht
von der Beachtung anderer Rechte entbindet.
Unveränderte Kopien
Einzelne Pferde, Kontakte, Prüfungen oder Anmerkungen
dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen
übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL
zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen.
Modifikationen
Werden Teile eines Dokumentes verändert, so ist der
Abschnitt 4 der GFDL zu beachten. Insbesondere muss
Folgendes gegeben sein: Die veränderte Version oder
das neue Werk muss wieder unter der GFDL lizenziert
sein. Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen
werden. Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt
werden (im Falle eines Dokumentes aus Stormhestar sein
Text in HTML oder einem anderen maschinenlesbaren Format,
dessen Spezifikationen frei verfügbar ist).
Praktische Anwendung in Online-Medien
Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten
aus Stormhestar besteht ein informelles "Gentlemen-Agreement":
In der Regel werden Autoren damit einverstanden sein,
wenn statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische
Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent
copy) folgender Satz unter jeden übernommenen Artikel
(im Beispiel: Dokument XYZ) gestellt wird:
Dieses Dokument basiert auf dem Dokument XYZ
aus der freien Islandpferde-Datenbank Stormhestar
und steht unter der GNU
Lizenz für freie Dokumentation.
"Stormhestar" sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige
Stormhestar-Hauptseite, "Dokument XYZ" sollte ein direkter
Link auf das entsprechende Dokument sein (Die Linksyntax
ist obigem Beispiel entnehmbar). "GNU Lizenz für freie
Dokumentation" sollte auf eine lokale(!) Kopie der Lizenz
linken.
Zitate
Selbstverständlich darf aus der Stormhestar, genau wie
aus jedem anderen Werk auch, zitiert werden. Dabei sind
die im Urheberrecht festgelegten Grenzen zu beachten. |
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